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Goldkettenraub bei Rapkonzert vor Gericht

Veritano Justice Files · Vor Gericht
Markus Schollmeyer · 3. Oktober 2026
Ein Besucher hält seine Goldkette fest. Er kann verhindern, dass sie ihm genommen wird. Am Hals bleiben nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Würgemale zurück. Dieser Vorwurf gehört zu einem Verfahren, das am Landgericht München I begonnen hat. Auf der Anklagebank sitzt ein 23-Jähriger. Es geht um Überfälle auf Konzertbesucher und um die Frage, welche Rolle er dabei gespielt haben soll.
Der Abend, den das Gericht aufarbeiten muss, liegt anderthalb Jahre zurück. Am 1. März 2025 trat Ufo361 im Münchner Zenith auf. Nach den veröffentlichten Prozessberichten soll der Angeklagte zwischen 20.30 und 21.45 Uhr an einer Reihe von Übergriffen beteiligt gewesen sein. Die mutmaßlichen Täter seien anschließend zwischen den Besuchern verschwunden.
Die Anklage beschreibt ein gemeinsames Vorgehen: Mehrere Männer sollen sich in wechselnder Besetzung zusammengetan haben, um Goldketten zu rauben und weiterzuverkaufen. Drei weitere Verdächtige werden gesondert verfolgt. Dem 23-Jährigen werden neun vollendete schwere Raubtaten, ein versuchter schwerer Raub und zwei Körperverletzungen vorgeworfen.
Rund 11.000 Euro sollen die geraubten Ketten zusammen wert gewesen sein. Eine einzelne wird mit etwa 6.000 Euro beziffert. Ihr Träger habe Schürfwunden am Hals erlitten. Der Besucher, der seinen Schmuck festhalten konnte, trug laut Anklage eine Kette im Wert von rund 3.000 Euro.
An diesen beiden geschilderten Angriffen wird die körperliche Nähe der Tat deutlich. Wer eine Kette vom Hals reißt, greift unmittelbar an den Körper eines Menschen. Und wer seinen Schmuck festhält, kann damit zwar den Verlust verhindern, bleibt aber der Gewalt ausgesetzt. Die Verletzungen gehören deshalb ebenso zu dieser Geschichte wie die Höhe der mutmaßlichen Beute.
Die Zahlen geben dem Fall einen Rahmen. Sie beantworten noch nicht die entscheidende Frage nach der Beteiligung des Angeklagten. Gerade wenn mehrere Menschen gemeinsam handeln sollen, muss sich der Blick auf den Einzelnen richten. Der Vorwurf einer Bande ersetzt keine Feststellung darüber, was dieser Mann getan hat.
Für die Besucher sollte es ein Konzertabend werden. Nach der Darstellung der Anklage wurden einige von ihnen zum Ziel eines geplanten Raubzugs. Ob sich die Vorwürfe gegen den 23-Jährigen bestätigen, wird im weiteren Verfahren zu klären sein. Die veröffentlichten Berichte zum Auftakt enthalten noch kein Urteil. Bis Ende November sind sieben weitere Verhandlungstage vorgesehen. Für den Angeklagten gilt natürlich bis zum Urteil die Unschuldsvermutung.

Von Markus Schollmeyer

Jurist, Autor & Host ,Gründer von Veritano Media