Group of adorable piglets in a farm environment.


Eine Berlinerin hält ein Schwein in ihrer Altbauwohnung und zeigt es auf TikTok beim Spaziergang durch die Stadt. Das Verwaltungsgericht hat ihre Klage gegen die Anordnung einer anderen Unterbringung abgewiesen. Der Fall erzählt davon, wie weit menschliche Vorstellungen vom guten Leben und die Bedürfnisse eines Tieres auseinanderliegen können.
Ein Schwein auf der Couch. Ein Schwein beim Gassigehen in der Berliner Innenstadt. Solche Bilder können niedlich wirken, ungewöhnlich, vielleicht sogar wie der Beweis einer besonderen Verbindung zwischen Mensch und Tier. Doch was auf einem Bildschirm sympathisch aussieht, beantwortet noch nicht die Frage, wie dieses Tier tatsächlich lebt.
In diesem Fall lebt es überwiegend im vierten Stock eines Berliner Altbaus. Die Wohnung ist 70 Quadratmeter groß. Einen Aufzug gibt es nicht. Für Spaziergänge und Ausflüge muss das Schwein vier Stockwerke Treppen überwinden.
Nach Hinweisen aus der Nachbarschaft hatte das Bezirksamt die Halterin zunächst aufgefordert, sich um eine artgerechte Haltung zu bemühen. Im November 2023 entlief das Tier. Die Polizei griff es auf einer stark befahrenen Straße auf. Bei einer anschließenden Wohnungskontrolle fanden sich Hinweise darauf, dass das Schwein dort dauerhaft gehalten wurde.
Im März 2024 verlangte das Bezirksamt eine geeignete Unterbringung außerhalb einer Wohnung: mit frei zugänglichem Auslauf, Möglichkeiten zum Wühlen und Suhlen sowie, wenn möglich, mit Artgenossen. Die Halterin sollte dem Veterinäramt nachweisen, dass sie diese Bedingungen sicherstellt.
Die Frau widersprach dem Bild einer ungeeigneten Haltung. Ihr Schwein könne sich in der Wohnung frei bewegen. Im Winter wolle es hauptsächlich auf der Couch liegen. Ab dem Frühjahr könne es regelmäßig auf einem Hof in Brandenburg wühlen und sich suhlen. Dort habe es Kontakt zu Hunden und Ponys. Auch den Garten ihrer Familie in Berlin besuche es gerne. Außerdem sei es als Minischwein gekauft worden und werde zum Therapieschwein ausgebildet.
Das sind Angaben, die Nähe und Fürsorge vermitteln sollen. Über die tatsächlichen Beweggründe der Halterin sagen sie jedoch nur begrenzt etwas aus. Aus der Darstellung des Falls lässt sich weder ableiten, dass ihr das Tier gleichgültig ist, noch, dass sie es bewusst schlecht behandeln will. Entscheidend ist etwas anderes: Ob die Lebensbedingungen seinen Bedürfnissen entsprechen.
Die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts verneinte das. In der Wohnung fehlen Möglichkeiten zum Wühlen und Suhlen. Auch die erforderliche Unterteilung in Bereiche zum Ruhen, Fressen und Ausscheiden ist dort nicht vorhanden. Hinzu kommen die Treppen. Nach der Begründung des Bezirksamts ist der Bewegungsapparat von Schweinen für das Treppensteigen nicht ausgelegt.
Ob das Tier ein Minischwein ist oder, wie das Bezirksamt anhand der TikTok-Beiträge annahm, äußerlich einem Hängebauchschwein entspricht, änderte an der Bewertung nichts. Das Gericht legte für Minischweine dieselben Anforderungen an die Haltung zugrunde wie für Hausschweine. Die überwiegende Unterbringung in der Altbauwohnung erfüllte diese Bedingungen nicht.
Die Couch steht dabei für ein leicht verständliches menschliches Bild von Behaglichkeit. Wer dort entspannt liegt, dem scheint es gut zu gehen. Bei einem Tier kann dieser Eindruck täuschen. Ein bequemer Ruheplatz ersetzt keine Möglichkeit, artspezifisches Verhalten auszuleben. Gelegentliche Ausflüge verändern auch nicht automatisch die Bedingungen an dem Ort, an dem ein Tier hauptsächlich gehalten wird.
Ähnlich verhält es sich mit der geplanten Ausbildung zum Therapieschwein. Sie beschreibt eine Aufgabe, die der Mensch dem Tier zugedacht hat. Seine eigenen Bedürfnisse bleiben bestehen. Auch der Kontakt zu Hunden und Ponys beantwortet die Frage nach dem Zusammenleben mit anderen Schweinen nicht.
Der Fall verlangt keine Ferndiagnose der Halterin. Er wirft eine Frage auf, die weit über diese Wohnung hinausgeht: Sehen wir ein Tier mit seinen eigenen Bedürfnissen – oder vor allem die Rolle, die es in unserem Leben spielen soll?
Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Nach der vorliegenden Mitteilung kann die Halterin beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zulassung der Berufung beantragen.
Ein Schwein kann auf einer Couch liegen. Daraus folgt noch nicht, dass die Couch der richtige Mittelpunkt seines Lebens ist.
Grundlage: die bereitgestellte Mitteilung zum Verfahren.

Von Markus Schollmeyer

Jurist, Autor & Host ,Gründer von Veritano Media