Warum die AfD zu Recht vom Verfassungsschutz beobachtet wird
Die AfD vertritt Positionen, die mit dem Grundgesetz kollidieren. Erfahre, welche Artikel betroffen sind und warum der Verfassungsschutz die Partei beobachtet.
Die AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz in Teilen – und in manchen Landesverbänden sogar als gesichert extremistisch – eingestuft. Grund: Zahlreiche Positionen der Partei verstoßen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO), die im Grundgesetz verankert ist.
Hier eine Auflistung, die nicht den Anspruch erhebt vollständig zu sein, und listet auch Verfehlungen von Mitgliedern auf, weil wir das Verhalten der Mitglieder als starkes Indiz für die Ausrichtung der ganzen Partei sehen.
1. Menschenwürde (Art. 1 GG)
• Forderungen nach massenhaften Abschiebungen („Remigration“), auch von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund.
• Relativierungen der Menschenwürde für Minderheiten.
2. Demokratieprinzip (Art. 20 GG)
• Infragestellung freier Wahlen durch unbelegte Wahlbetrugsvorwürfe.
• Rhetorik, die auf ein autoritäres Führerprinzip hinausläuft.
3. Rechtsstaat und Gewaltenteilung (Art. 20, Art. 97 GG)
• Forderungen nach politischer Kontrolle der Justiz und der Medien.
• Angriffe auf unabhängige Institutionen wie das Bundesverfassungsgericht oder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
4. Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG)
• Diskriminierung von Migranten, Muslimen, Frauen und LGBTQ+-Personen.
• Forderungen nach Sonderrechten für „ethnische Deutsche“.
5. Religionsfreiheit (Art. 4 GG)
• Pauschale Forderungen nach Verbot islamischer Religionsausübung.
• Ein generelles Islam-Verbot wäre mit dem Grundgesetz unvereinbar.
6. Pressefreiheit (Art. 5 GG)
• Diffamierung freier Medien als „Lügenpresse“.
• Pläne zur Abschaffung oder politischen Steuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Fazit
Die AfD vertritt Positionen, die in zentralen Punkten mit dem Grundgesetz unvereinbar sind – von der Menschenwürde über den Gleichheitsgrundsatz bis hin zu Presse- und Religionsfreiheit. Darum beobachten Verfassungsschutzbehörden die Partei.
Kurz: Wer die Grundrechte aucnut teilweise abschaffen, einschränken oder relativieren will, stellt sich gegen die Verfassung.
