Die Täter des Nationalsozialismus und ihre Entscheidungen
Ein Essay von Markus Schollmeyer für Justice Files
Wer die Angeklagten der Nürnberger Prozesse betrachtet, sieht Männer in Anzügen und Uniformen. Einige hatten studiert. Sie konnten Behörden führen, Unternehmen organisieren und militärische Operationen planen. Ihre Bildung hatte sie nicht daran gehindert, an einem System der Verfolgung, Ausbeutung und Vernichtung mitzuwirken.
Wie wurden solche Menschen zu Mördern oder zu Organisatoren des Mordes? Die Frage ist notwendig. Sie darf allerdings nicht voraussetzen, dass jeder Angeklagte dieselbe Entwicklung durchlief oder wegen derselben Taten verurteilt wurde. Im Nürnberger Hauptprozess gab es unterschiedliche Schuldsprüche und drei Freisprüche. Von diesem Verfahren ausgehend richtet sich der Blick hier auf die Menschen, die den nationalsozialistischen Massenmord tatsächlich planten, ermöglichten und ausführten. [1]
Eine Erklärung für alle gibt es nicht. Antisemitische Überzeugung, Machtstreben, persönlicher Vorteil, Anpassung und Gruppendruck wirkten in unterschiedlichen Mischungen. Wer nach den Bedingungen ihrer Taten fragt, muss die Entscheidungen der Täter deshalb ebenso ernst nehmen wie das System, in dem sie handelten. [2]
Die Opfer wurden aus der Gemeinschaft ausgeschlossen
Die nationalsozialistische Ideologie erklärte Juden zu einer angeblich gefährlichen und minderwertigen Gruppe. Sie schrieb ihnen kollektiv Schuld zu und bekämpfte ihre Zugehörigkeit zur Gesellschaft. Propaganda und staatliche Maßnahmen verstärkten einander: Diskriminierung wurde öffentlich gerechtfertigt, rechtlich verankert und im Alltag vollzogen. [2, 3]
Der Nachbar hatte dann in den Augen seiner Verfolger nicht mehr denselben Anspruch auf Schutz. Die Kollegin wurde auf eine zugeschriebene Herkunft reduziert. Ein Kind galt ihnen als Teil eines vermeintlichen Feindes. Das einzelne Leben verschwand hinter der Vorstellung einer Gruppe, gegen die man angeblich handeln müsse.
Darin liegt ein entscheidender Mechanismus der Entmenschlichung. Wer einem Menschen gleiche Rechte und gleiche Würde abspricht, erleichtert es sich, dessen Leiden zu übergehen. Die nationalsozialistische Vernichtungspolitik entstand aber nicht automatisch aus Vorurteilen. Sie wurde durch politische Entscheidungen, Krieg, organisierte Gewalt und die Mitwirkung konkreter Menschen verwirklicht.
Manche Täter wollten das Verbrechen
Es wäre falsch, die Täter vor allem als verführte oder eingeschüchterte Mitläufer zu beschreiben. Führende Nationalsozialisten betrieben die Verfolgung bewusst. Sie gaben dem Hass eine politische Richtung und schufen die Voraussetzungen für seine Umsetzung. Andere handelten mit eigener Initiative und machten sich die Ziele des Regimes zu eigen. [2, 4]
Julius Streicher ist dafür ein Beispiel. Das Nürnberger Gericht stellte seine fortgesetzte Aufhetzung zur Vernichtung der Juden fest, auch während der Massenmord bereits stattfand. Bei Wilhelm Keitel ging es unter anderem um seine Mitwirkung an verbrecherischen Befehlen. Ihre Beiträge unterschieden sich. Beide zeigen jedoch, wie wenig die Vorstellung eines bloß passiven Ausführenden erklärt. [5]
Ein Täter kann seine Handlung als Dienst an einer großen Sache verstehen und trotzdem ein Verbrechen begehen. Die Überzeugung, dem eigenen Volk zu dienen, hebt die Verantwortung für die Opfer nicht auf. Gerade eine Ideologie, die Grausamkeit als Pflicht ausgibt, kann das Gewissen zum Schweigen bringen, ohne dass der Täter sich selbst für gewissenlos halten muss.
Persönlicher Vorteil machte das Mitmachen attraktiv
Für die Beteiligung an der Verfolgung musste nicht jeder Mensch sämtliche Glaubenssätze des Nationalsozialismus teilen. Manche profitierten von der Verdrängung jüdischer Geschäftsleute, übernahmen Vermögen oder erwarben Besitz weit unter seinem Wert. Andere nutzten Denunziationen, um sich Vorteile zu verschaffen oder persönliche Konflikte auszutragen. [3]
Damit bekam das Unrecht einen Platz im eigenen Interesse. Wer von einer Enteignung profitierte, hatte einen Grund, ihre Rechtmäßigkeit nicht zu hinterfragen. Wer im Apparat aufstieg, konnte Kritik als Gefahr für die eigene Stellung erleben. Die Verfolgung wurde für solche Menschen zur Gelegenheit.
Nicht jeder Profiteur wurde zum unmittelbaren Mörder. Auch strafrechtlich darf man diese Rollen nicht gleichsetzen. Doch eine Gesellschaft, in der genügend Menschen aus dem Ausschluss anderer Nutzen ziehen, bietet den Verfolgern Unterstützung. Das System brauchte neben fanatischen Tätern auch Menschen, denen ihr Vorteil wichtiger war als das Schicksal ihrer Nachbarn.
Arbeitsteilung schuf Abstand zu den Opfern
Der Massenmord erforderte die Zusammenarbeit vieler Stellen. Polizei und SS, Besatzungsverwaltungen, Reichsbahn und Ministerien erfüllten unterschiedliche Aufgaben. Auch Banken, Unternehmen und medizinisches Personal waren in Verfolgung, Ausbeutung oder Tötung eingebunden. Das Verbrechen wurde durch berufliche Fähigkeiten und institutionelle Abläufe möglich. [4]
Eine Liste sieht anders aus als eine Erschießung. Eine Transportplanung klingt anders als die Deportation einer Familie. Doch der Abstand zwischen Arbeitsplatz und Tatort kann den eigenen Beitrag verdecken. Wer nur die Erledigung seines Auftrags betrachtet, kann sich einreden, die Folgen gingen ihn nichts an.
Das gilt besonders für die Sprache des Apparats. Wörter wie Umsiedlung oder Sonderbehandlung konnten verschleiern, was den Betroffenen angetan wurde. Ein nüchterner Ausdruck verändert die Tat nicht. Er kann es dem Beteiligten aber erleichtern, über sie zu sprechen, ohne ihre menschliche Wirklichkeit auszusprechen.
Für die Beurteilung des Einzelnen bleibt entscheidend, was er wusste und tat. Nicht jede Tätigkeit in einer Behörde begründet dieselbe Schuld. Die Arbeitsteilung ist dennoch keine Entlastung für jemanden, der wissentlich an einem verbrecherischen Vorhaben mitwirkt.
Gehorsam und Gruppendruck erklären nicht alles
Eine Diktatur erzeugt Angst. Der nationalsozialistische Staat verfolgte Gegner und bestrafte Widerstand. Das muss berücksichtigt werden. Zugleich wäre es historisch falsch, jede Beteiligung am Mord als unausweichliche Folge einer unmittelbaren Todesdrohung zu behandeln. Die Forschung untersucht auch Anpassung, Loyalität und den Wunsch, innerhalb einer Gruppe nicht abseitszustehen. Welche Handlungsspielräume bestanden, muss für die konkrete Situation geprüft werden. [2]
Der Satz, man habe nur einen Befehl ausgeführt, beantwortet deshalb noch nicht die entscheidenden Fragen. Konnte der Betroffene ausweichen? Hatte er das Ziel des Befehls unterstützt? Ging sein Handeln über das Verlangte hinaus? Behauptete er den Zwang erst nach dem Ende des Regimes?
Das Nürnberger Statut bestimmte, dass ein Befehl die Verantwortung nicht automatisch beseitigt. Es ließ zugleich zu, ihn bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Das war eine wichtige Unterscheidung: Druck kann für die Bewertung einer Tat erheblich sein. Er verwandelt die Tat nicht von selbst in rechtmäßiges Handeln. [6]
Bildung schützt nicht vor moralischem Versagen
Unter den Beteiligten waren Ärzte, Juristen und andere hochqualifizierte Menschen. Ärzte wirkten an der Ermordung von Menschen mit Behinderungen mit. Fachwissen, das Leben hätte schützen sollen, wurde für die Auswahl und Tötung von Opfern eingesetzt. [4]
Bildung befähigt einen Menschen zu anspruchsvollen Aufgaben. Sie garantiert nicht, dass er die richtigen Ziele verfolgt. Wer seine Fähigkeiten einem verbrecherischen Vorhaben zur Verfügung stellt, kann gerade wegen seiner Kompetenz besonders gefährlich werden.
Dass ein Täter zu Hause fürsorglich war oder kulturelle Interessen hatte, widerlegt seine Grausamkeit gegenüber den Opfern nicht. Moralisches Verhalten im eigenen Kreis reicht nicht aus, wenn Menschen außerhalb dieses Kreises vom Anspruch auf Mitgefühl ausgeschlossen werden. Für die Opfer zählt, was ihnen angetan wurde.
Erklären heißt Verantwortung sichtbar machen
Die Suche nach Ursachen darf weder in einer pauschalen Entschuldigung noch in der bequemen Vorstellung enden, solche Täter gehörten zu einer völlig fremden Art von Menschen. Beides erspart die Auseinandersetzung mit ihren Entscheidungen.
Ebenso wenig lässt sich seriös behaupten, jeder Mensch werde unter denselben Umständen zwangsläufig zum Mörder. Menschen handelten unterschiedlich. Manche beteiligten sich, andere verweigerten Unterstützung oder halfen Verfolgten, teilweise unter erheblichem Risiko. Diese Unterschiede sind Teil der Geschichte. [3]
Die Täter des Nationalsozialismus wurden auf verschiedenen Wegen zu Tätern. Manche wollten die Vernichtung. Manche suchten Macht oder Gewinn. Andere passten sich an und stellten den eigenen Beitrag nicht mehr infrage. Ein gemeinsamer Punkt liegt darin, dass die Rechte und das Leben der Opfer ihrem Handeln keine wirksame Grenze mehr setzten.
Für mich liegt darin die erschreckende Bedeutung dieser Frage. Mord wird nicht weniger verbrecherisch, weil er organisiert, befohlen oder mit einer Weltanschauung begründet wird. Und persönliche Verantwortung verschwindet nicht dadurch, dass viele andere dieselbe Grenze überschreiten.
Wer verstehen will, wie Menschen zu Mördern wurden, muss deshalb genau hinsehen: auf ihre Überzeugungen, ihre Vorteile, ihre Handlungsspielräume und ihre Taten. Die Erklärung soll sichtbar machen, wie sie mitwirken konnten. Sie darf nicht verdecken, dass sie mitwirkten.
Quellen
Historische Fakten und Forschungspositionen sind durch die folgenden Quellen belegt. Die essayistische Einordnung ist die des Autors. Zuletzt geprüft am 30. September 2026.
[1] United States Holocaust Memorial Museum: International Military Tribunal The Defendants. https://encyclopedia.ushmm.org/content/en/article/international-military-tribunal-the-defendants
[2] United States Holocaust Memorial Museum: Causes and Motivations. https://www.ushmm.org/learn/introduction-to-the-holocaust/ethical-leaders/background/causes-and-motivations
[3] United States Holocaust Memorial Museum: Some Were Neighbors. https://www.ushmm.org/teach/teaching-materials/roles-of-individuals/ethical-leadership/some-were-neighbors
[4] United States Holocaust Memorial Museum: Perpetrators. https://encyclopedia.ushmm.org/content/en/article/perpetrators
[5] Urteil des Internationalen Militärgerichtshofs zu Streicher und Keitel, Avalon Project, Yale Law School. https://avalon.law.yale.edu/imt/judstrei.asp und https://avalon.law.yale.edu/imt/judkeite.asp
[6] Statut des Internationalen Militärgerichtshofs, Artikel 8. https://avalon.law.yale.edu/imt/imtconst.asp
